Innovative Gründungen

Spezielle Förderangebote für Gründer

Coaching in der Vorgründungsphase – Programm „Innovationen brauchen Mut“

   

Das Coachingprogramm „Innovationen brauchen Mut“ (IbM) wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landes Brandenburg.

Träger des Programmes sind die Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH (LASA) und die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB)

Ziel ist die Unterstützung von Gründungen im Bereich der wissensintensiven Dienstleistungen (in Zuständigkeit der LASA) sowie die Unterstützung von technologieorientierten Existenzgründungen (in Zuständigkeit der ZAB) durch:

  • Identifizierung und Mobilisierung von innovativem Gründungspotenzial
  • Individuelle Beratung und Coaching von Gründerinnen und Gründern und jungen Unternehmen in der Startphase u.a. bei:
    • Gründungsvorbereitung
    • Formulierung der Unternehmensstrategie
    • Fianzierung und Organisation
    • Markteintritt und Konsolidierung am Markt
    • Aufbau von Kooperationen
    • Einbindung in Netzwerkstrukturen.

Die Inanspruchnahme der beratenden Begleitung für Vorhaben in der Vorgründungsphase ist bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen kostenlos.


Coaching in der Nachgründungsphase – Programm „Gründercoaching Deutschland“

   

"Gründercoaching Deutschland", ein neues Förderprogramm des Bundes und der KfW Mittelstandsbank. Über das Programm können junge Unternehmen bis zum fünften Jahr nach ihrer Gründung für Kosten, die für den Einsatz eines Unternehmensberaters entstehen, einen Zuschuss von bis zu 4.500 EUR erhalten.

Förderfähig sind Coaching und Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen eines Unternehmens wie z.B. Marketing oder Buchhaltung.

Der anteilige Zuschuss zu den Beratungskosten beträgt in den neuen Bundesländern 75 % und in den alten Bundesländern und Berlin 50 % von maximal 800 EUR (netto)förderfähigem Tageshonorar eines Beraters.

Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten, können im ersten Jahr nach ihrer Gründung einen Zuschuss in Höhe von maximal 3.600 EURO (90% des Beratungshonorars in Höhe von maximal 4.000 EURO) beantragen. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt hier ebenfalls 800 EURO (netto).

Die Differenz zur maximalen Bemessungsgrenze in Höhe von 6.000 EURO  kann im Anschluss auf der Grundlage eines Folgeantrages innerhalb von 5 Jahren nach der Gründung mit einem Zuschuss in Höhe von 75 % des Netto-Beraterhonorars für ein weiterführendes Coaching gefördert werden.

Grundlage dieses neuen Förderangebotes ist die Verständigung von Bund und Ländern auf eine Arbeitsteilung bei der Beratungsförderung von Existenzgründern. Während die Länder ihre Förderangebote für den Beratereinsatz zukünftig auf die Vorgründungsphase fokussieren, konzentriert sich der Bund mit dem Gründercoaching Deutschland auf die ersten fünf Jahre nach der Gründung.

Das Gründercoaching Deutschland wird von der KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) über regionale Anlaufstellen angeboten.
Im Rahmen dieses Programms - für das bis 2013 knapp 260 Mio. Euro zur Verfügung stehen - werden Beratungskostenzuschüsse aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gewährt.


EXIST – Gründerstipendium

Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Gründerinnen und Gründer aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die ihre Gründungsidee in einen Businessplan umsetzen möchten. Dabei sollte es sich um technologisch-innovative Gründungsvorhaben mit guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

Das EXIST-Gründerstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und wird durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Inhalt der Förderung:

  • Sicherung des Lebensunterhaltes über ein Stipendium (promovierte Gründer/innen: 2.500 Euro/Monat; Absolventen mit Hochschulabschluss: 2.000 Euro/Monat; Studierende 800 Euro/Monat; Konderzuschlang 100 Euro/Monat pro Kind)
  • Sachausgaben bis zu 10.000 Euro bei Einzelgründungen (bei Teams max. 17.000 Euro)
  • Coaching mit 5.000 Euro

Die maximale Förderdauer beträgt 1 Jahr.

Ansprechpartner für EXIST sind das Brandenburgische Institut für Existenzgründung und Mittelstandsförderung (BIEM e.V.) sowie die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB).


EXIST-Forschungstranfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. EXIST-Forschungstransfer ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Es besteht aus zwei Förderphasen:

Förderphase I:
Durchführung von Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technologischen Machbarkeit, Entwicklung von Prototypen, Ausarbeitung des Businessplans und Gründung des Unternehmens.  Gefördert werden Forschungsteams an Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch:

  • Übernahme von Personalkosten für maximal drei Wissenschaftler
  • nicht-rückzahlbare Zuschüsse bis zu 50.000 Euro für Sachausgaben
  • in begründeten Einzelfällen auch Geräte mit einem Anschaffungswert über 50.000 Euro.

Gefördert wird durch:

  • Übernahme der Personalkosten für maximal drei Wissenschaftler und nicht-rückzahlbarer Zuschuss bis zu 50.000 Euro für Sachausgaben,
  • in begründeten Einzelfällen auch Geräte mit einem Anschaffungswert über 50.000 Euro.

Dauer der Förderung: 18 Monate

Förderphase II:
Weitere Entwicklungsarbeiten bis zur Marktreife und Aufnahme der Geschäftstätigkeit sowie Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Anschlussfinanzierung. Während der Förderphase 1 muss die Gründungs eines technologieorientierten Unternehmens erfolgt sein. Gefördert wird durch:

  • nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 150.000 Euro, höchstens 75 Prozent der vorhabensspezifischen Kosten.
    Voraussetzung: Das Unternehmensteam stellt eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (max. 50.000 Euro) zur Verfügung.

Dauer der Förderung: 18 Monate

Ansprechpartner für EXIST sind das Brandenburgische Institut für Existenzgründung und Mittelstandsförderung (BIEM e.V.) sowie die ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB).